Gepr. Fachwirt für Büro- und Projektorganisation (IHK)
Teilnahme in Präsenz oder im Live-Webinar - Berufsbegleitend
Was macht der Fachwirt für Büro- und Projektorganisation?
Der Fachwirt für Büro- und Projektorganisationübernimmt eigenständig und und verantwortlich verschiedene Aufgaben der Bürowirtschaft. Die beruflichen Aufgaben und Anforderungen haben sich in der Bürowirtschaft grundlegend verändert. Fachkräfte stehen vor vielen Herausforderungen, die gleichzeitig spannende Aufstiegs- und Karrieremöglichkeiten bieten.
Die erfolgreich abgeschlossene Prüfung zum Fachwirt für Büro- und Projektorganisation ist einem Bachelor Abschluss gleichgesetzt.
Ihr Nutzen
Fachwirte für Büro- und Projektorganisation übernehmen eigenständig und verantwortlich verschiedene Bereiche der Bürowirtschaft, umfassende Aufgaben der Planung, Steuerung und Kontrolle. Dazu gehört insbesondere das Planen, Organisieren, Koordinieren und Kontrollieren von Projekten und Veranstaltungen.
Weitere Vorteile:
- Mit dem Abschluss „Gepr. Fachwirt für Büro- und Projektorganisation (IHK)“ wird zugleich die berufs- und arbeitspädagogische Eignung (AEVO) nachgewiesen.
- Hochschulzugangsberechtigung: (Fachwirte/Fachkaufleute mit Abschluss) wird der allgemeine Hochschulzugang eröffnet.
- Abschluss auf dem DQR-Niveau 6 (Bachelor Niveau)
Förderung
Wenn Sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, können Sie durch das Aufstiegs-BAföG (AFBG) gefördert werden.
Erkundigen Sie sich bitte bei der Handwerkskammer Hamburg (Tel. 040 35 905 -389) oder der zuständigen BAföG-Stelle Ihres Bundeslandes (www.aufstiegs-bafoeg.de)
- Einkommensunabhängig
- Lehrgangs- & Prüfungsgebühren
- 50 % Zuschuss
- Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
- also insgesamt bis zu 75 % Förderung möglich
Beispielrechnung
Lehrgangskosten | 4.192,00 € |
Prüfungsgebühren | +550,00 € |
4.742,00 € | |
Zuschuss 50% | – 2.371,00 € |
Teilnehmerkosten | 2.371,00 € |
Darlehenserlass bei Bestehen 50% | – 1.185,50 € |
Tatsächliche Teilnehmerkosten | 1.185,50 € |
Zusätzliche Förderung nach bestandener Prüfung in Hamburg: Meisterprämie | |
Tatsächliche Teilnehmerkosten | 1.185,50 € |
Meisterprämie | – 1.000,00 € |
Eigene Investition | 185,50 € |
Information und Beratung
Birgit Friedrichs
b.friedrichs@grone.de
Telefonische Erstberatung
Telefon 040 23703-400
Kursbeginn: 04.11.2025 – 19.02.2027
Kursdauer: ca. 16 Monate
Unterrichtszeiten:
Di. / Do. 18:00 bis 21:15 Uhr
einige Samstage 08:00 bis 13:00 Uhr
1 Vollzeitwoche (als Bildungsurlaub anerkannt)
Kosten
€ 4.150,00 oder bei Ratenzahlung 4.192,00 (16 Raten a € 262,00)
zzgl. ca. € 150,00 für Lehrmittel
zzgl. € 550,00 Prüfungsgebühr
(der Betrag ist direkt an die Handelskammer zu zahlen)
Perfekt vorbereitet
Wir bieten als Einstieg in den Bereich des Rechnungswesens einen Basis-Kurs an:
Seminarinhalte
- Informationsfluss
- Dienstleistungsqualität
- Beschwerdemanagement
- Projekte und Projektmanagement
- Methoden des Zeit- und Selbstmanagement
- Prozessabauforganisation
- Kundenorientierte Projekte
- Projektkonzeption
- Dokumentation
- Projektergebnisse und Veröffentlichung
- Marktanalysen
- Einsatz von Werbemitteln
- Veranstaltungsorganisation
- Kundenkontakte und Kundenkommunikation
- Personalplanung
- Personalbeschaffung
- Personalbetreuung
- Personalentwicklung
- Ausbildung planen, organisieren, durchführen und kontrollieren
- Konflikte und Konfliktbewältigungsstrategien
- Moderation
- Aufbereiten von betrieblichen Kennzahlen
- Koordinieren von Aufgaben des Einkaufs und der Beschaffung
- Beschaffungsprozesse
- Vertragserfüllung
- Arbeitsprozesse
- Einsatz von Datenbanksystemen
- Wissensmanagement
- Datenschutz und Datensicherheit
Grone Online Akademie
Ergänzend zum Unterricht bekommen Sie Zugang zur Grone OnlineAkademie.
Hier können Sie vertiefendes Lehrmaterial einsehen sowie Lernerfolgskontrollen durchführen.
Abschluss
- Handelskammerprüfung
Zulassungsvoraussetzungen (für die IHK-Prüfung)
- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis. Die Berufspraxis nach $1 Absatz 2 (Verordnung über die Prüfung) genannten Aufgaben haben.
Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Art glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.Einzelheiten über Zulassungsvoraussetzungen und evtl. Ausnahmeregelungen klären Sie bitte mit der Handelskammer Hamburg. (040 36138 -0)