Gepr. Bilanzbuchhalter (IHK)
Teilnahme in Präsenz oder im Live-Webinar - Berufsbegleitend
Was macht der Bilanzbuchhalter?
Als Bilanzbuchhalter
- sind Sie verantwortlich für das betriebliche Finanz und Rechnungswesen
- leiten Sie die Buchhaltung
- erstellen Sie Zwischen- und Jahresabschlüsse
- erstellen Sie nationale und internationale Lageberichte
- sind Sie verantwortlich für finanzwirtschaftliche Abläufe
- treffen Sie Planungs- und Finanzierungsentscheidungen
- sind Sie verantwortlich für die Berichterstattung
- sind Sie zuständig für das finanzwirtschaftliche Management
- interpretieren Sie das Zahlenwerk, beraten Sie die Geschäftsführung bei Finanzierungsentscheidungen
Die erfolgreich abgeschlossene Prüfung zum Bilanzbuchhalter ist einem Bachelor Abschluss gleichgesetzt.
Ihr Nutzen
Dieses Seminar bereitet Sie auf die Abschlussprüfung zum Gepr. Bilanzbuchhalter vor der Handelskammer Hamburg vor.
Weitere Vorteile:
- Hochschulzugangsberechtigung: (Fachwirte/Fachkaufleute mit Abschluss) wird der allgemeine Hochschulzugang eröffnet.
- Abschluss auf dem DQR-Niveau 6 (Bachelor Niveau)
Förderung
Wenn Sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, können Sie durch das Aufstiegs-BAföG (AFBG) gefördert werden.
Erkundigen Sie sich bitte bei der Handwerkskammer Hamburg (Tel. 040 35 905 -389) oder der zuständigen BAföG-Stelle Ihres Bundeslandes (www.aufstiegs-bafoeg.de)
- Einkommensunabhängig
- Lehrgangs- & Prüfungsgebühren
- 50 % Zuschuss
- Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
- also insgesamt bis zu 75 % Förderung möglich
Beispielrechnung
Lehrgangskosten | 5.985,00 € |
Prüfungsgebühren | +600,00 € |
6.645,00 € | |
Zuschuss 50% | – 3.322,50 € |
Teilnehmerkosten | 3.322,50 € |
Darlehenserlass bei Bestehen 50% | – 1.661,25 € |
Tatsächliche Teilnehmerkosten | 1.661,25 € |
Zusätzliche Förderung nach bestandener Prüfung in Hamburg: Meisterprämie | |
Tatsächliche Teilnehmerkosten | 1.661,25 € |
Meisterprämie | – 1.000,00 € |
Eigene Investition | 661,25 € |
Information und Beratung
Birgit Friedrichs
b.friedrichs@grone.de
Telefonische Erstberatung
Telefon 040 23703-400
Kursbeginn 26.03.2025 – 18.09.2026
Kursdauer: 19 Monate
Unterrichtszeiten:
Mo./Mi. 18:00 – 21:15 Uhr
einige Samstage 08:00 – 15:00 Uhr
inkl. 1 Vollzeitwoche (als Bildungsurlaub anerkannt)
Kosten
€ 5.950,00 oder bei Ratenzahlung € 5.985,00 (19 Raten a € 315,00)
inkl. Skripte der Dozenten
inkl. Vorbereitung auf die mündliche Prüfung
zzgl. ca. € 150,00 für Lernmittel
zzgl. Prüfungsgebühr
(die Prüfungsgebühr ist direkt an die Handelskammer zu zahlen)
Perfekt vorbereitet
Wir bieten als Einstieg in den Bereich des Rechnungswesens einen Basis-Kurs an:
Seminarinhalte
- Geschäftsvorfälle erfassen und daraus Buchungen ableiten
- Buchführung organisieren
- Bilanzierung nach Rechnungslegungsvorschriften durchführen
- Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede abgrenzen
- Aufwendungen und Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung darstellen
- Bestandteile des Jahresabschlusses
- Inhalte und Aussagen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
- Kapitalflussrechnung
- Eigenkapitalspiegel
- Erstellen des Lageberichts nach IFRS/IAS zuordnen
- Erläutern des Segmentberichts
- Grundzüge der Konzernrechnungslegung
- Buchungen für die Kapitalkonsolidierung durchführen
- Bilanzielle Auswirkungen unterschiedlicher Gesellschaftsformen erfassen
- Jahresabschlüsse aufbereiten
- Jahresabschlüsse analysieren und interpretieren
- Zeitliche und betriebliche Vergleiche von Jahresabschlüssen
- Bedeutung von Ratings erkennen und Verbesserungsvorschläge ableiten
- Steuerliches Ergebnis aus dem handelsrechtlichen Ergebnis ableiten
- Datensätze zur elektronischen Übermittlung von Jahresabschlüssen ableiten
- Den zu versteuernden Gewinn nach den Gewinnermittlungsarten bestimmen
- Das zu versteuernde Einkommen, die Körperschaftsteuer sowie die Abschlusszahlung und Erstattung der Körperschaftsteuer berechnen
- Regelungen des Körperschaftsteuerrechts und des Einkommensteuerrechts erläutern
- Die Gewerbesteuer und die Gewerbesteuerrückstellung berechnen
- Die Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen vorbereiten
- Vorschriften zum Verfahrensrecht anwenden und notwendige Anträge stellen
- Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Ertragssteuerrecht
- Lohnsteuer, Grunderwerbsteuer und Grundsteuer einordnen
- Ziele, Aufgaben und Instrumente des Finanzmanagements
- Finanz- und Liquiditätsplanungen erstellen
- Finanzkontrollen zur Sicherung der Zahlungsbereitschaft durchführen
- Finanzierungsarten beherrschen
- Möglichkeiten und Methoden zur Kapitalbeschaffung auswählen
- Investitionsbedarf feststellen und die optimale Investition ermitteln
- Kreditrisiken erkennen
- Instrumente zur Risikobegrenzung bewerten und einsetzen
- Kredit- und Kreditsicherungsmöglichkeiten darstellen
- Die Formen des in- und ausländischen Zahlungsverkehrs auswählen
- Methoden und Instrumente zur Erfassung von Kosten und Leistungen anwenden
- Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche anwenden
- Methoden der kurzfristigen Erfolgsrechnung für betriebliche Analyse- und Steuerungszwecke auswählen
- Verfahren der Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
- Grundzüge des Kostencontrollings und des Kostenmanagements erläutern
- Arten von Risiken identifizieren und dokumentieren
- Ein internes Kontrollsystem aufbauen
- Methoden zur Beurteilung von Risiken einsetzen
- Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken ableiten
- Mit internen und externen Partnern situationsgerecht kommunizieren
- Präsentationstechniken zielgerichtet einsetzen
- Kriterien für die Personalauswahl festlegen sowie bei der Personalrekrutierung mitwirken
- Den Personaleinsatz planen und steuern
- Führungsmethoden situationsgerecht anwenden
- Berufsausbildung planen und durchführen
- Die berufliche Entwicklung und Weiterbildung des Personals fördern
- Den Arbeits- und Gesundheitsschutz gestalten
- Präsentation und Fachgespräch
Abschluss
- Handelskammerprüfung
Zulassungsvoraussetzungen (für die IHK-Prüfung)
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten
kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer
Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens dreijährige Berufspraxis, oder - einen der folgenden Abschlüsse und eine darauf folgende
mindestens zweijährige Berufspraxis:
a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung
auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau
b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als
Staatlich geprüfte Betriebswirtin
c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten
betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie oder - eine mindestens sechsjährige Berufspraxis
Die Berufspraxis muss durch Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum/zur Bilanzbuchhalter/-in dienlich sind und inhaltlich
wesentliche Bezüge zum betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen haben.
Die Berufspraxisjahre müssen erst zum Zeitpunkt der Prüfung erfüllt sein.
Einzelheiten über Zulassungsvoraussetzungen und evtl. Ausnahmeregelungen klären Sie bitte mit der Handelskammer Hamburg
(040 36138 -0).
Die Zulassung zur Prüfung sollte vor Beginn des Lehrgangs bei der Handelskammer beantragt werden.