Gepr. Berufspädagoge (IHK)
Master Professional Teilnahme in Präsenz oder im Live-Webinar - Berufsbegleitend
Was macht der Berufspädagoge?
Als Gepr. Berufspädagoge übernehmen Sie selbst Führungs- und Leitungsaufgaben in den jeweiligen Aus- und Weiterbildungsabteilungen.
Sie besitzen umfassende Kompetenzen im Bereich der Personalentwicklung, um entsprechende Organisationsentwicklungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Kompetenzförderung einzuleiten und umzusetzen.
Die erfolgreich abgeschlossene Prüfung zum Berufspädagoge ist einem Master Abschluss gleichgesetzt.
Ziel
Sie werden befähigt, unternehmerische Zielsetzungen zu entwickeln und umzusetzen und in hohem Maße eigenverantwortlich Führungs- und Managementaufgaben wahrzunehmen. Als Berufspädagoge/in arbeiten Sie in der Weiterbildung, in der Ausbildung oder Personalentwicklung. Zu ihren Aufgaben zählt die Organisation, Einführung und Durchführung von Aus- und Weiterbildungen oder beruflicher Bildungsprozesse.
Sie beraten, beurteilen und begleiten die jeweiligen Bildungsteilnehmer. Sie sind verantwortlich für die Entwicklung neuer und zukunftsweisender Qualifikations- und Bildungskonzepte und integrieren diese in die jeweiligen Lern- und Arbeitsprozesse. Für diese Konzepte können Sie angepasste Marketingstrategien entwickeln und umsetzen. Sie initiieren und begleiten notwendige organisatorische Veränderungsprozesse und entwickeln dafür die erforderlichen Unterstützungs- und Beratungsprozesse.
In diesem Zusammenhang arbeiten Berufspädagogen mit allen Beteiligten der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der Geschäfts- und Personalleitung eng zusammen. Berufspädagogen können auch als externe Berater für Unternehmen in den Bereichen der Aus- und Weiterbildung tätig sein.
Förderung
Wenn Sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, können Sie durch das Aufstiegs-BAföG (AFBG) gefördert werden.
Erkundigen Sie sich bitte bei der Handwerkskammer Hamburg (Tel. 040 35 905 -389) oder der zuständigen BAföG-Stelle Ihres Bundeslandes (www.aufstiegs-bafoeg.de)
- Einkommensunabhängig
- Lehrgangs- & Prüfungsgebühren
- 50 % Zuschuss
- Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
- also insgesamt bis zu 75 % Förderung möglich
Beispielrechnung
Lehrgangskosten | 5.980,00 € |
Prüfungsgebühren | +825,00 € |
6.805,00 € | |
Zuschuss 50% | – 3.402,50 € |
Teilnehmerkosten | 3.402,50 € |
Darlehenserlass bei Bestehen 50% | – 1.701,25 € |
Tatsächliche Teilnehmerkosten | 1.701,25 € |
Zusätzliche Förderung nach bestandener Prüfung in Hamburg: Meisterprämie | |
Tatsächliche Teilnehmerkosten | 1.701,25 € |
Meisterprämie | – 1.000,00 € |
Eigene Investition | 701,25 € |
Information und Beratung
Birgit Friedrichs
b.friedrichs@grone.de
Telefonische Erstberatung
Telefon 040 23703-400
Kursbeginn 18.09.2025 – 09.04.2027
Kursdauer: 20 Monate
Unterrichtszeiten:
Di. / Do. von 18:00 bis 21:15 Uhr und
einige Samstage von 08:00 bis 15:00 Uhr
Inkl. 2 Vollzeitwochen, als
Bildungsurlaub anerkannt
Kosten
€ 5.950,00 oder bei Ratenzahlung € 5.980,00 (20 Raten á € 299,00)
zzgl. ca. € 150,00 für Lernmittel
zzgl. Prüfungsgebühr
(der Betrag ist direkt an die Handelskammer zu zahlen)
Perfekt vorbereitet
Wir bieten als Einstieg in den Bereich des Rechnungswesens einen Basis-Kurs an:
Seminarinhalte
- Lern- und entwicklungstheoretische Grundlagen
- Didaktische Aufbereitung und Umsetzung von Lern- und Qualifizierungsprozessen
- Methodische Planung und Gestaltung von Lern- und Qualifizierungsprozessen
- Analyse der Markt- und Technikentwicklung, der Arbeitsmarktsituation
- Analyse bildungspolitischer und bildungsrechtlicher Rahmenbedingungen und Handlungsoptionen
- Ermittlung von betrieblichem kurz-, mittel- und langfristigen Bildungsbedarf
- Planung von Werbemaßnahmen, Bewerbergewinnung und der Teilnehmergewinnung
- Planung der Kooperation mit Bildungsnetzwerken, Entwicklungspartnern und Kunden
- Umsetzung von Ausbildungs- und Fortbildungsordnungen
- Planung von Bildungs- und Qualifizierungsprogrammen und -maßnahmen
- Organisation der Lernorte und Lernmedien
- Strategisches Management von Bildungsbereichen
- Strategische Planung von Bildungsprodukten und Bildungsmarketing
- Management einschließlich Controlling beruflicher und betrieblicher Bildungsprozesse in Unternehmen
- Qualitätsmanagement
- Mitarbeiterführung, Personalmanagement und Entwicklung der Teamleistung
- Innovations- und Reorganisationsmanagement, Entwicklung neuer strategischer Ansätze
- Kooperationsmanagement
- Finanzplanung unter Nutzung von Förderprogrammen und Fördermitteln
- Planen einer Berufsausbildung
- Entwicklung und Organisation von Ausbildungsverbünden und Serviceausbildung
- Lernbegleitung von Auszubildenden
- Gewinnung und Auswahl von Auszubildenden
- Prüfen und Prüfungsgestaltung
- Führen und Qualifizieren ausbildender Fachkräfte
- Gestalten eines wirtschaftlichen Geschäftsprozesses der Berufsausbildung, Qualitätssicherung
- Innovative Weiterbildungsangebote entwickeln, Analyse von Weiterbildungsbedarf
- Lernbegleitung von Beschäftigten in Arbeitsprozessen
- Coaching und Bildungsberatung in betrieblichen Veränderungsprozessen
- Prüfen und Prüfungsgestaltung, Gestaltung von Prüfungsaufgaben
- Organisation von Weiterbildungsmaßnahmen
- Führung und Qualifizierung haupt- und nebenberuflicher Weiterbildner
- Gestalten eines wirtschaftlichen Geschäftsprozesses der betrieblichen sowie außerbetrieblichen Weiterbildung, Qualitätssicherung
- Entwickeln und Einsetzen von Konzepten zur Kompetenzentwicklung, der Qualifikationsanalyse und von Qualifizierungsprogrammen
- Zusammenhang von Personalentwicklung und Organisationsentwicklung
- Gestaltung lernförderlicher Arbeitsformen
- Mitgestaltung beruflicher Entwicklungspfade, Entwickeln, Einführen und Umsetzen zielgruppenspezifischer Förderprogramme
- Beurteilung von Mitarbeitern, Erkennen und Fördern von Mitarbeiterpotenzialen
- Beratung von Führungskräften
Abschluss
Prüfung vor der Handelskammer Hamburg
Zulassungsvoraussetzungen (für die IHK-Prüfung)
- Der Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz
· zum/r Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen/in
· oder ein Fortbildungsabschluss zum/r Fachwirt/in, zum Fachkaufmann/zur Fachkauffrau, zum/r Industrie-, Fach oder
· Handwerksmeister/in oder ein vergleichbarer Fortbildungsabschluss nach der Handwerksordnung und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis, - ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein staatlich anerkannter Fachschulabschluss nach einer zweijährigen Fortbildung und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens fünfjährige Berufspraxis und eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer/s Berufspädagogen/in sowie zu fachlichen Tätigkeiten der oben genannten Fortbildungsabschlüsse haben.
Einzelheiten über die Zulassungsvoraussetzungen und evtl. Ausnahmeregelungen klären Sie bitte direkt mit der Handelskammer Hamburg (040 36138 -0).